Inhalt und Gültigkeit des LVZO-Auszugs ohne Gewähr

 

Die Ausnahmeregelung für Segelflugzeuge mit den Rumpfkennzeichen von minimal 15 cm gibt es nicht mehr.

 

Bekanntmachung über die Aufhebung der Bekanntmachung NfL II-7/98

Die Bekanntmachung einer allgemeinen Ausnahmeregelung für die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen vom 09.12.97, veröffentlicht in den

NfL II-7/98, wird aufgehoben.

Braunschweig, den 27.Nov. 2018

AZ: T 4-30601-582.1-1/18

Das Luftfahrt-Bundesamt

Abteilung Technik und Umweltschutz

Im Auftrag

Burlage

hebt II-7/98 auf